Wenn Ihr Kind (bis 17 Jahre) in unserer Sportvereinigungbereits Sport treibt oder Sport treiben möchte und Sie
- Arbeitslosengeld II (= Hartz IV)
- Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Grundsicherung
- Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 2 und § 3) oder
- Wohngeld oder Kinderzuschlag
beziehen, besteht die Möglichkeit, den Mitgliedsbeitrag (bis zu 10 Euro/ Monat)vom jeweiligen Amt übernehmen zu lassen.
Sie müssen Folgendes tun:
- Sie gehen
- zum Jobcenter
(beim Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe) oder - in ein Sozialzentrum des Amtes für Soziale Dienste
(beim Bezug von Grundsicherung, Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 2 und § 3, Wohngeld oder Kinderzuschlag) und fragen dort nach einer Blauen Karte und einem Antragsformular für Ihr Kind.
- zum Jobcenter
- Das Antragsformular und die Blaue Karte bringen Sie dann zusammen mit dem ausgefüllten Anmeldeformular(bei Neueintritt) zu der Geschäftsstelle der Sportvereinigung Hemelingenmit und wir vervollständigen Ihr Antragsformular.
Die Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
Di.: 08.00 - 10.00 Uhr
Do.: 18.00 - 19.30 Uhr - Den abgestempelten Antrag geben Sie beim Jobcenter oder beim Sozialzentrum ab.
- Nach Ablauf der Blauen Karte ist auch beim SV Hemelingen ein neuer Antrag auf Übernahme zu stellen.
Das bedeutet nach Ablauf der Blauen Karte sind die Schritte 1 – 3 sind zu wiederholen.
Es wird nur der Mitgliedsbeitrag für Ihr minderjähriges Kind übernommen, keine Kursgebühren (z. B. Lehrschwimmen).
Durch Abteilungsumlagen (Fußball, Judo, Schwimmsport und Tennis) kann der Betrag € 10,00 übersteigen; die Differenz ist dann von Ihnen selbst zu bezahlen.
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter: http://www.jobcenter-bremen.de/site/bildungteilhabe/